Begutachtung von Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Glasbruch- und Katastrophenschäden unter der Berücksichtigung der für die einzelnen Sparten anzuwendenden Versicherungsbedingungen.
Erstellung von Schadensberichten über Einbruchschäden im gewerblichen und privaten Bereich. In dieser Sparte wird im Besonderen auf die vertraglich vereinbarten Sicherheits- und Verwahrungsvorschriften sowie Obliegenheiten des Versicherungsnehmers eingegangen.
Erstellung von Schadensberichten über Kfz-Anfahrschäden sowie allgemeine Haftpflichtschäden im privaten und gewerblichen Bereich.